Crime

Hells Angels: Verfahrensfehler führt zu Hafterleichterung für 35 Rocker


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Mitglieder der Hells Angels unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu Geständnissen getrieben. 35 Rocker erhalten nun eine Reduzierung ihrer Haftstrafe.

35 Mitglieder der Hells Angels haben Grund zur Freude. Nachdem die Rocker im Jahr 2009 im Rahmen einer groß angelegten Polizeiaktion verhaftet wurden, werden ihre Gefängnisstrafen nun drastisch reduziert. Der Grund sind Verfahrensfehler seitens der Staatsanwaltschaft.

Rocker freuen sich über Verfahrensfehler

Im April 2009 wurden im kanadischen Quebec im Rahmen der sogenannten Operation SharQc 156 aktive und ehemalige Mitglieder der Hells Angels festgenommen, von denen mehr als 100 verurteilt wurden. Von 1994 bis zum Jahr 2002 herrschte in Kanada ein blutiger Rocker-Krieg, der insgesamt über 150 Todesopfer forderte. Die bei der Operation SharQc festgenommenen Mitglieder wurden aufgrund ihrer Verstrickungen in die damaligen Auseinandersetzungen verhaftet. Ziel der Aktion war es, den Motorradklub in der Region zu zerschlagen. Aufgrund von Verfahrensfehlern der Staatsanwaltschaft wurden nun die Haftstrafen von 35 Mitgliedern der Hells Angels verkürzt.

Im letzten Jahr kam es zur Berufung von fünf Mitgliedern der Hells Angels, die für einen vermeintlichen Mord verurteilt wurden. Im Rahmen des ersten Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft damals Beweise zurückgehalten, die es der Verteidigung ermöglicht hätten, die Glaubwürdigkeit eines Kronzeugen in Frage zu stellen. Am Ende entschied das Oberlandesgericht zugunsten der Rocker und ließ die Anklage fallen.

35 Hells Angels erhalten Hafterleichterung

Dies löste eine Kettenreaktion aus, sodass verschiedene Mitglieder des Motorradklubs ihre damals abgelegten Geständnisse und ihre Schuldbekenntnisse zurückzogen und eine erneute Prüfung forderten. Nach der neuerlichen Prüfung der Fälle hat das Gericht in Quebec am Mittwoch nun erneut zugunsten der Hells Angels entschieden.

Die Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. Die Angeklagten wurden unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu einem Geständnis gedrängt. Diese haben ihr Schuldbekenntnis auf der Grundlage einer erdrückenden Beweislast unterschrieben, obwohl diese sehr schwach war. Zudem wussten sie nicht, dass Beweise zurückgehalten worden sind., begründete das Gericht die Entscheidung. Insgesamt drei Rocker erhalten in diesem Zuge eine Reduzierung ihrer Haftstrafe von acht Jahren, vier von sieben Jahren und in 28 Fällen wird die Strafe um sechs Jahre reduziert. Durch dieses Urteil haben zwanzig der betroffenen Rocker ihre Haftstrafe bereits abgegolten und werden das Gefängnis somit alsbald verlassen.