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Ärger am Arbeitsplatz? Wann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen kann


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Am Arbeitsplatz, wo viele Menschen jeden Tag zusammenkommen, sind Konflikte an der Tagesordnung. Nicht nur im Kollegenkreis kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, sondern auch im Verhältnis zum Arbeitgeber. In den meisten Fällen ist es mit einem klärenden Gespräch getan. Doch was, wenn eine Vertragspartei gegen geltendes Recht verstößt oder sich uneinsichtig zeigt?

Dann ist es sinnvoll, sich an Experten oder Expertinnen für Arbeitsrecht zu wenden und sich professionellen Rat und/oder Beistand einzuholen.

Das gibt es vorab zu klären

Bevor Sie einen Termin in einer Anwaltskanzlei vereinbaren, sollten Sie die Finanzierung der Beratungskosten klären. Überprüfen Sie die Police Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ist darin der Arbeitsrechtsschutz erfasst? Wenn ja, informieren Sie Ihre Versicherung vorab über Ihr Vorhaben und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen.

Unterlagen, Fragen & Co.

Die Finanzierung ist geklärt? Dann geht es an die Terminvereinbarung in der Anwaltskanzlei. Stimmen Sie Ihre Online-Suchanfrage am besten auf Ihren Wohnort ab, dann werden Sie schnell fündig. Geben Sie beispielsweise „Anwalt Arbeitsrecht Zwickau“ in die Suchmaschine Ihrer Wahl ein.

Achten Sie auf eine frühzeitige Terminvereinbarung, denn die Prüfung Ihres Anliegens nimmt, je nach Umfang, etwas Zeit in Anspruch. Überlegen Sie sich auch vorab die Fragen, die Sie an den Anwalt oder die Anwältin für Arbeitsrecht richten möchten, und notieren Sie sich diese.

Zum Erstgespräch bringen Sie dann bereits alle Unterlagen (soweit möglich), die zur Erfassung des Sachverhaltes erforderlich sind, mit. Nehmen Sie dazu gegebenenfalls Einsicht in Ihre Personalakte.

Diese Themengebiete fallen in den Aufgabenbereich der Experten und Expertinnen für Arbeitsrecht

Grundsätzlich lässt sich das deutsche Arbeitsrecht in zwei Bereiche unterteilen, nämlich in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, während das Kollektivarbeitsrecht die Beziehung zwischen Arbeitnehmervertretungen (z. B. Gewerkschaften) und Arbeitgebenden rechtlich reglementiert.

Folgende Bereiche fallen in das Individualarbeitsrecht:

Arbeitsverträge: Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit oder Gültigkeit Ihres Arbeitsvertrages haben, sind diese mit der Rechtsvertretung für Arbeitsrecht zu klären.
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit: Werdende Mütter und Väter genießen besondere Rechte. Diese dürfen den Arbeitnehmenden nicht verwehrt werden. Wenn doch, sollte Ihnen ein Rechtsbeistand zur Seite stehen.
Abmahnungen und Kündigungen: Auch bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen und/oder Kündigungen kann professioneller Rat hilfreich sein.
Urlaub, Pausenregelungen und Arbeitszeiten: Hinsichtlich der Erholungszeiten gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen. Werden diese nicht eingehalten, können Anwälte und Anwältinnen für Arbeitsrecht Ihr Recht gemeinsam mit Ihnen durchsetzen.


Folgende Themen sind im Kollektivarbeitsrecht angesiedelt:

Tarifvertragsangelegenheiten
Betriebsvereinbarungen

 Fazit

Manch ein Konflikt macht den Gang zum Fachanwalt oder zur Fachanwältin unumgänglich. Dennoch sollten die Vertragsparteien im Vorfeld immer versuchen, selbst zu einer Einigung zu finden. Mit Diskretion, Respekt und Sachlichkeit und einer Diskussion auf Augenhöhe kann häufig schon viel erreicht werden. Für alle anderen Fälle ist ein Rechtsbeistand die richtige Lösung.