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Das gibt es bei der Autoversicherung zu beachten


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Jedes Jahr im November haben Autofahrer die Chance auf eine günstigere Versicherung. Denn jedes Jahr um diese Zeit hat man die Chance, seinen Anbieter zu wechseln und richtig zu sparen. Im letzten Jahr machten bereits über zwei Millionen Autofahrer von dieser Möglichkeit Gebrauch. Was man dabei beachten sollte, kann man hier erfahren.

Autoversicherung ist nicht gleich Autoversicherung

Gleich vorab: „Geiz ist (nicht immer) geil“, denn gerade wenn es gekracht hat, sollte sich die Versicherung um den Schaden kümmern und sich nicht lange bitten lassen. Daher sollte man bei einem Neuabschluss einer Autoversicherung nicht nur auf den Preis achten. Die Leistungen im Schadenfall sind nämlich letztlich das, was zählt. Dafür schließt man doch eine Autoversicherung ab. Wer clever ist, schaut vorher im Netz nach, welche Versicherungen welche Policen in ihrem Angebot haben. Am einfachsten geht das über ein Vergleichsportal wie Autoversicherung-vergleich.info, hier kann man sich kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen Angebote informieren und eine Entscheidung treffen. Nützlich ist es aber in jedem Fall, auch unsere Tipps für den Abschluss einer Autoversicherung zu beachten:

1. Auf die Deckungssumme achten

Wer eine Autoversicherung abschließt, schließt immer eine Haftpflichtversicherung ab. Das ist sozusagen der Basisschutz, den jeder Autofahrer haben muss, bevor er auf die Straße darf. Genau genommen schützt dabei eine Haftpflicht auch nicht den Fahrer selbst, sondern ist eher für andere Fahrer da, denen er Schaden verursachen könnte. Kurz gesagt: Eine Haftpflichtversicherung zahlt dann, wenn der Fahrer einen Unfall gebaut und andere Verkehrsteilnehmer geschädigt hat. Wie hoch die Summe dann an, für die die Versicherung in diesem Fall einsteht, ist durch die sogenannte Deckungssumme im Versicherungsvertrag festgelegt. Es gibt Versicherungen, die lediglich die vom Gesetzgeber geforderte Mindestsumme abdecken. Bei Unfällen mit einem Personenschaden, wenn also der Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, kann die jedoch zu niedrig angesetzt sein. Denn: Sollte beispielsweise der Geschädigte für den Rest seines Lebens auf eine Rente angewiesen sein, ist die gesetzliche Mindestabsicherung unter Umständen zu gering. Versicherungsexperten raten daher dazu, sich immer für den Höchstbetrag von 100 Millionen Euro zu versichern. So kann man sich für die meisten Eventualitäten wappnen.

2. Wo ist die Versicherung gültig

Obwohl Deutschland in der EU ist, heißt das noch lange nicht, dass auch alle Versicherungen, die man in Deutschland abschließt, einen Versicherungsschutz auch im Ausland anbieten. Gerade für Leute, die häufig im Ausland unterwegs sind und die beispielsweise gerne mal einen Wochenendtrip in das benachbarte Ausland unternehmen, ist ein Versicherungsschutz aber unbedingt zu empfehlen. Außerdem sinnvoll: Wenn die Versicherung auch für den Fall gilt, dass man sich einen Mietwagen leiht und mit ihm einen Unfall baut (sogenannte Mallorca-Police).

3. Auf grobe Fahrlässigkeit achten

Mit diesem Kniff wollen sich einige Versicherungen – leider häufig die günstigen – aus der Verantwortung stehlen. Denn grobe Fahrlässigkeit bedeutet beispielsweise auch, dass man über eine rote Ampel fährt und das kann schließlich schnell einmal vorkommen. Daher sollte man tunlichst darauf achten, dass diese Klausel nicht im Versicherungsvertrag festgeschrieben ist.

 

Stevepb/pixabay.com (CC0 1.0)

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4. Neuwagen? Dann auf Neuwertentschädigung achten

Wer ein neues Auto versichert, wird vermutlich einen umfangreicheren Versicherungsschutz wählen und sich für eine Teilkasko- oder gleich eine Vollkaskoversicherung entscheiden. Bei diesen Versicherungstypen hat man außerdem die Option auf die sogenannte Neuwertentschädigung. Das bedeutet, dass der Versicherer im Falle eines Diebstahls, aber auch, wenn der Wagen ein Totalschaden ist, den Neupreis erstattet. Wie lange Versicherungen diese Leistung ihrem Versicherten gewähren, kann also außerdem ein Kriterium bei dem Abschluss einer Neuversicherung sein. Vor allem dann, wenn man einen sehr teuren Neuwagen fährt. Die meisten Versicherungen bieten den Neuwert nämlich nur für einen Zeitraum von sechs Monaten an, danach zahlen sie nur noch den Wiederbeschaffungswert. Gute oder sehr gute Versicherungen sind allerdings bereit, die Neuwertentschädigung für ein oder sogar zwei Jahre zu zahlen.

5. Das liebe Vieh

Wildunfälle kennt man leider aus dem Verkehrsalltag, aber auch andere Unfälle mit Tieren kann es geben. Gerade Autofahrer, die in etwas ländlicheren Gegenden wohnen, können durchaus auch mit einer Kuh oder eine Pferd einen Zusammenstoß erleiden. In der Regel zahlen Teilkaskoversicherungen aber nur für Unfälle mit sogenanntem Haarwild. Dazu gehören Wildschweine, Luchse und Füchse, Elche, Hasen und alle Arten von Schwarz- und Rotwild. Nicht aber Kühe, Hunde und Katzen. Dabei kommen auch Unfälle mit Katzen auch relativ häufig vor. Wer sich dagegen absichern möchte, sollte eine Vollkaskoversicherung wählen und auf die entsprechende Klausel in der Police achten.

Unser Tipp: Manche Versicherungen geben auch die Möglichkeit, sich gegen Marderschäden zu versichern. Weiß man bereits, dass Marder in der Nachbarschaft aktiv sind, kann das durchaus eine Überlegung wert sein, denn auch Folgeschäden, die durch das Knabbern der kleinen Tierchen entstehen, lassen sich bei bestimmten Versicherungen abdecken.

6. Gibt es eine Werkstattbindung?

Auch in diesem Fall gilt wieder, dass der Preis der Versicherung nicht alles ist. Denn gerade Policen, die günstig sind, haben häufig eine Werkstattbindung in ihren Statuten festgeschrieben. Was zunächst vielleicht gar nicht so schlimm klingt, kann aber bei Leasingfahrzeugen zu einem Problem werden: Bei einem Kaskoschaden darf bei einer Werkstattbindung nämlich allein der Versicherer entscheiden, wie vorzugehen ist und genau das kann den Leasingvertrag gefährden, denn auch hier gibt es in der Regel eine Werkstattbindung. Die kollidiert dann mit der Bindung des Versicherers.