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Cardi B verteidigt Oralsex-Cover!


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Cardi B muss sich kurz vor der Veröffentlichung ihres neuen Albums „Invasion of Privacy“ mit einer fiesen Klage herumärgern!

Seit Monaten arbeitete Cardi B an ihrem neuen Album. Und das Warten hat sich offenbar gelohnt. Das Album-Cover und die Trackliste von „Invasion of Privacy“ sind nämlich schon sehr vielversprechend! Ihre Fans erwarten nun etwas wirklich Großes. Doch zunächst muss sich die Rapperin noch mit einer Klage herumärgern.

Cardi B wird für Album-Cover von Gangsta Bitch Music, Vol. 1 verklagt!

Die letzten Monate waren für Cardi B eine Tortur. Doch am Freitag ist endlich der Tag gekommen, an dem die Rapperin ihr schweißtreibendes Werk der Welt präsentieren kann. Für ihr Album-Cover wurde die 25-Jährige bereits in den Himmel gelobt. Doch das war in der Vergangenheit nicht jedes Mal der Fall. Der Rapperin flatterte wegen ihres Album-Covers von „Gangsta Bitch Music, Vol. 1“ eine Klage ins Haus. Auf dem umstrittenen Cover trinkt Cardi B gerade aus einer Flasche Bier, während ein Mann zwischen ihren gespreizten Beinen zugange ist.

Albumcover von Gangstabitch Bitch Music Vol. 1.

Albumcover von Gangstabitch Bitch Music Vol. 1.

Im Netz sorgte ihr Oralsex-Cover für Furore. Doch vor allem ein Mann ist überhaupt nicht begeistert. Nämlich der, dessen tätowierter Rücken für ihr Album-Cover herhalten musste!

Cardi B weist Oralsex-Cover-Vorwürfe zurück!

Es scheint so, als hätte Cardi B ihr Album-Cover vorher nicht mit dem jungen Mann abgeklärt, dessen Gesicht sich in ihren Beine vergräbt. Sein Tattoo prangt nämlich prominent im Bild. Nun will dieser die Rapperin deswegen verklagen. Die 25-Jährige ist sich allerdings keiner Schuld bewusst und schimpfte, dass sich ihr Kläger zu Unrecht beschwere.

Kann ein Kläger mit diesem Rücken lügen?

Kann ein Kläger mit diesem Rücken lügen?

Der Rücken auf ihrem Album-Cover sei viel dunkler, als der des Klägers, der Cardi B nun an die Gurgel will. Da dieser ein Weißer, mittleren Alters, aus Newport Beach sei und ihr sexueller Gespiele hingegen ein „junger, dunkelhäutiger Mann“, weist die Rapperin die Vorwürfe von sich. Und obwohl der tätowierte Rücken des Klägers genauso aussieht, wie der auf ihrem Album-Cover, wies Cardi B nach Angaben von TMZ noch darauf hin, dass die beiden nicht einmal das gleiche Nacken-Tattoo hätten. Dort prangt nämlich der Schriftzug „Born to Lose“. Doch wer sagt, dass sich der Kläger dieses Tattoo nicht erst später gestochen hat?