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Hells Angels: Rocker wehren sich gegen die Stadtverwaltung

Rocker der Hells Angels auf ihren Motorrädern.

In Karlstad, einer Stadt in der schwedisch-historischen Provinz Värmlands län, geht die Posse um einen Immobilien-Abkauf der Stadtverwaltung weiter. Das Clubhaus der dort angesiedelten Hells Angels sollte von der Stadt abgekauft werden, da diese die Rocker nicht mehr dulden. Das eingeleitete Gerichtsverfahren entwickelt sich aber immer mehr zur Farce.

Clubhaus der Hells Angels sollte abgekauft werden

Für satte 1,5 Millionen soll den Mitgliedern der Hells Angels ihr Clubhaus in der schwedischen Stadt Karlstad abgekauft werden. Die Stadtverwaltung hat diese immense Summe geboten und will damit die Rocker aus der Stadt vertreiben. Schwedischen Medienberichten zufolge hat das Städtegremium bereits eine Klage eingereicht, mit der sie die Hells Angels schnellstmöglich aus der Stadt bekommen wollen.

Ganz so einfach ist das Vorhaben aber nicht: Ohne triftigen Grund lässt sich niemand so leicht vertreiben – und schon gar nicht die Hells Angels, die Berufung gegen die Klage eingereicht haben. Die Stadtverwaltung hatte tatsächlich eine Klage erhoben, ohne einen wichtigen Grund zu nennen. Das ist auch nicht im Sinne des Rechtsstaats, wie ein Polizeisprecher bemerkt.

Hells Angels sind im Recht

„Es gibt kein Gesetz, das wir gegen solche Banden verwenden können“, wird Chefermittler der Kriminalpolizei, Jan-Bertil Cederholm, von der schwedischen Version des Onlineportals „mynewsdesk“ zitiert. „Wir können ohnehin nur gegen einzelne Personen vorgehen und nicht gegen ganze Gruppen. Alle Personen in diesem Land haben das Recht darauf, solche Räumlichkeiten zu besitzen, wonach es schwierig wird, gegen die Hells Angels vorzugehen.“

Werden die Rocker trotzdem vertrieben?

Eine Möglichkeit bleibt der Stadtverwaltung aber dann doch übrig. Sollte das Haus, das aktuell als Clubheim der Hells Angels genutzt wird, als Eigenbedarf der Stadt deklariert werden, dürfte die Verwaltung das Haus für 1,5 Millionen Euro erwerben – und zwar rechtmäßig. Dies bestätigt Rechtsberater Staffan Wikell: „Solange der Zweck der Kommunen dem öffentlichen Interesse gilt, ist es rechtmäßig.“ Da die Rocker Berufung eingelegt haben, wird der Fall in vier Wochen noch einmal aufgerollt werden.